Bedingungen - Versteigerungshalle

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der Gerichtsvollzieher aus Lübeck
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Versteigerungsbedingungen

    
1. Zugeschlagen wird an den Meistbietenden nach dreimaligen Aufruf des Höchstgebots.
    
2. Das Kaufgeld ist sofort nach dem Zuschlag zu zahlen, abgeliefert wird nur gegen
   Barzahlung.
    
3.  Verlangt der Meistbietende nicht sogleich nach dem Zuschlag die  Ablieferung  gegen
   Zahlung des Kaufgeldes, so wird die Sache anderweitig  versteigert. Der Meistbietende
   wird zu einem weiteren Gebot nicht  zugelassen. Er  haftet üen Ausfall, auf den
   Mehrerlös hat er  keinen Anspruch.
    
4.  Der Zuschlag darf nur auf ein Gebot erteilt werden, das mindestens die   Hälfte des
   gewöhnlichen Verkaufswerts der Sache erreicht. Gold- und   Silberwaren dürfen nicht
   unter ihrem Gold- und Silberwert zugeschlagen   werden.
    
5.  Die gepfändeten Sachen werden in dem Zustand verkauft, in dem sie  sich  befinden,
    für Güte, Beschaffenheit und Vollständigkeit wird  keine Gewähr geleistet.
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